Donnerstag, 29. Juni 2017

Die Wiedergeburt der "Zentrums-Partei"?

Zentrum, Reichatagswahl 1920

Das End ist nicht mehr nah, sondern da. Die CDU selbst, die sich noch in § 1 ihres Parteistatuts auf das "christliche Sittengesetz" beruft, hat mit der Aufgabe des Widerstands gegen die Homo-Ehe - euphemistisch oder entlarvend: Ehe für alle - ebendieses christliche Sittengesetz abgeräumt.

Gibt es einen Artikel des christlichen Sittengesetzes, der prominenter ist, als der Schutz der christlichen Ehe, der unauflöslichen, monogamen Ehe eines Mannes und einer Frau, die offen ist für die Zeugung und Erziehung eigener - nicht fremder - Kinder?

Im Soester Programm des Zentrums 1970 , das die CDU ja als Vorläuferpartei ansieht, heißt es schon in Artikel III:  
Abweisung jeden Versuchs zur Entchristlichung der Ehe. 
Die Autoren des Programms wußten sehr wohl, warum ihnen dieser Programmpunkt so wichtig war. Seit der französischen Revolution, seit der zeitweisen Einführung des Code Napoleon in Deutschland gab es den Versuch, die Ehe zu entchristlichen, die Eheschließung von einem kirchlichen Akt zu einem zivilrechtlichen zu machen. Jahrhunderte war die Eheschließung ein kirchlicher Akt, der nur in den Registern der Kirchen, der protestantischen wie der katholischen, dokumentiert war. Die französische Revolution führte das Standesamt ein, erklärtermaßen als Instrument zur "Déchristianisation" der Gesellschaft.

In Deutschland scheiterte dies nach der Vertreibung der napoleonischen Imperialsten zunächst, aber es war ja gerade das Eherecht, an dem sich schon Anfang des 19. Jahrhunderts der Kulturkampf gegen die katholische Kirche entzündete. 

Preußen gelang es unter Friedrich Wilhelm den IV zunächst, den Konflikt zu befrieden. Auch die Einführung der Civilehe unterblieb - zunächst. Die preußische Verfassung von 1850 - im Gegensatz zur Verfassung der 48er - sah die Einführung der Civilehe zwar vor, beließ es aber für Jahrzehnte bei den überkommenen Kirchenregistern.

Erst 1874, gewissermaßen als Gipfelpunkt des neu aufgeflammten Kulturkampfes nicht nur gegen die katholische, sondern auch gegen die conservativen Fraktionen der evangelischen Kirchen, führte Preußen die Civilehe ein. Der Widerstand, an dessen Spitze im übrigen ein Protestant, der Nestor der konservativen Partei Preußens, Ludwig von Gerlach stand, war erfolglos. Die Kulturkämpfer führten nicht nur das Civilstandsregister ein, sondern auch noch das Verbot der Voraustrauung. Der kirchliche Akt war damit seines Sinnes beraubt.

Und ab nun war auch eine zivilrechtliche Ehescheidung möglich. Kann man sich heute noch vorstellen, daß ein katholischer Papst gegen die Zivilehe und die Ehescheidung den Bannfluch ausspricht? Pius der IXte hat dies in seinem "Syllabus errorum" getan.

Den weiteren Niedergang haben die Älteren unter uns mitverfolgt. Weltweit fiel in den 70iger Jahren das bis dahin geltende Verschuldensprinzip bei der Ehescheidung. In Deutschland fiel es unter der sozialliberalen Regierung im Jahre 1977. 

Doch der nächste Anschlag auf die Ehe kündigte sich schon an. Nach der Aufhebung der Strafbarkeit des männlichen homosexuellen Aktes (nicht der Homosexualität, wie interessierte Schreiber immer behaupten) verlangte die Homo-Lobby nun, auch andere "Diskriminierungen", wie die Unmöglichkeit der Eheschließung für homosexuelle Paare aufzuheben. 

Noch zeigte sich die Öffentlichkeit eher verwundert, denn das hatte man bisher nicht als Ungleichbehandlung verstanden. Selbst das Bundesverfassungsgericht leistete 2002 noch teilweise - in der Person unter anderem des hoch renommierten Verfassungsrichters Papier - Widerstand gegen die Einführung einer der Ehe ähnlichen und schließlich auch nahezu gleichgestalteten "Lebenspartnerschaft" für Homosexuelle. Das Bundesverfassungsgericht aber winkte das Gesetz durch. Papiers "Abweichende Meinung" zeichnete schon vor, was dann folgen würde. Die Relativierung des Begriffs der Ehe würde den Weg zur völligen Relativierung des Artikels 6 GG führen.

Kann man sich heute noch vorstellen, daß die Landesregierungen von Thüringen, Sachsen und Bayern gegen ein solches Gesetz klagten? Hätte man sich vorstellen können, daß ausgerechnet eine Bundeskanzlerin der CDU den Weg für die völlige Gleichstellung von homosexuellem Konkubinat und Ehe freimachen würde?

Nun ist es Realität geworden. Übrigens sekundiert durch die Evangelische Kirche und abgelehnt nur noch von kleinen evangelischen Sekten und zumindest noch bislang dem Episkopat der katholischen Kirche in Deutschland.

Erneut in der Geschichte Deutschlands stehen die Katholiken in einer für sie elementaren Frage, nämlich der des Eherechts, alleine da. Was also spricht dagegen, das Zentrum, das ja als Partei noch existiert, als Verteidigungsbündnis der Katholiken wieder zu beleben? Wer schützt die christliche Familie ?